- Nichtraucherschutz
- Nịcht|rau|cher|schutz, der <o. Pl.>:Gesamtheit der Maßnahmen u. gesetzlichen Vorschriften, die Nichtraucher vor gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs schützen sollen.
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Nicht|raucherschutz,der Schutz der Nichtraucher vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch rauchende Dritte. Ein gesetzlicher Nichtraucherschutz existiert nur lückenhaft: Z. B. verpflichtet § 32 Arbeitsstätten-VO vom 20. 3. 1975 den Arbeitgeber zu geeigneten Maßnahmen, um in Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen für den Schutz der Nichtraucher zu sorgen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Regelungen zum Nichtraucherschutz enthalten. Der Betriebsrat hat bei Einführung eines Rauchverbots ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz. In der Rechtswissenschaft ist umstritten, ob das Recht der Raucher auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit hinter dem Recht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit zurückzutreten habe. Der Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes, der eingeschränkte Rauchverbote am Arbeitsplatz, in Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln vorsah, wurde im Februar 1998 im Bundestag abgelehnt. - In Österreich wurde 1995 durch eine Änderung der Schulverordnung, zeitgleich mit dem Tabakgesetz, ein totales Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände eingeführt. Das Tabakgesetz regelt den Nichtraucherschutz v. a. durch Einführung spezifischer Rauchverbote in Räumen, die für bestimmte Zwecke genutzt werden. (Rauchen)
Universal-Lexikon. 2012.